Ferienwohnung Beckenhölzle
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Ferienwohnung Beckenhölzle

AGB & Hausordnung

Vermieter:
Anke Dunz
Becken 1
88353 Kißlegg

Inhalt

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung (nachfolgend Ferienwohnung) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

(4) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung und Buchungsbestätigung

Buchungswünsche richten Sie bitte über die Buchungsanfrage oder schriftlich an [email protected] oder rufen Sie uns an unter 0160-91806222.

Kann die Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Senden wir ihnen ein Angebot, müssen Sie uns dieses bestätigen, damit wir Ihnen auf dieser Basis eine Buchungsbestätigung senden können. Die Reservierung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3) rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung, deren Höhe Ihnen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird, ist bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.

Die Restzahlung ist bis zum ebenfalls angegebenen Datum fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter, nach einer freundlichen Aufforderung zur Zahlung, berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt sind Mahnkosten in Höhe von 25,00 Euro zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Gast zu tragen, d.h. dem Konto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert – keine EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks.

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab frühestens 16:00 Uhr zur Verfügung.

Bestimmungen zur Schlüsselübergabe sind in § 5 Schlüssel zu finden.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

Die Ferienwohnung ist besenrein und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

§ 5 Schlüssel

Dem Gast werden für die Dauer des Aufenthalts in der Ferienwohnung folgende Schlüssel übergeben: 1 Haustürschlüssel.

Die Schlüsselübergabe findet am Anreisetag statt.

Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet.

Der Verlust des Schlüssels durch den Gast ist dem Vermieter sofort anzuzeigen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung abhanden gekommener Schlüssel hat der Gast zu tragen. Ist aus Sicherheitsgründen ein Austausch des betroffenen Türschlosses erforderlich, so sind die entstehenden Kosten durch den Gast zu tragen. Die Kosten für den Austausch eines Türschlosses sind mit 100 € anzusetzen.

§ 6 Nutzung und Pflege der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird von der Vermieterin in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.

Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sofa, ist untersagt.

Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgenommen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Abfälle dürfen weder auf dem Grundstück noch im Haus gelagert werden. Abfälle dürfen ausschließlich über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Bei der Abfallentsorgung hat der Gast die Trennung nach Müllsorten zu beachten.

§ 7 Gäste

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Der Einzug weiterer Personen in die Ferienwohnung ist nicht gestattet.

Sollte die Wohnung von mehr Personen als in der Buchung vereinbart genutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, das sich nach dem jeweiligen Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat in diesem Fall zudem das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung oder Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mietvertrag darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Die Nutzung der Ferienwohnung ist ausschließlich zu Urlaubszwecken gestattet.

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung „Beckenhölzle“ einverstanden.

Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

§ 8 Haustiere

Die Unterbringung folgender Haustiere ist nach Absprache mit dem Vermieter und gegen Gebühr erlaubt: 1 Hund bis 25Kg.

Die Zustimmung der Vermieterin zur Unterbringung eines Haustieres kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Der Vermieter erwartet, dass Gast als Haustierhalter/in eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Ihr Tier haben.

Hinterlassenschaften auf dem Grundstück sind zu entfernen .

Der Aufenthalt auf den Wohnzimmermöbeln und im Schlafzimmer ist den Haustieren nicht erlaubt.

Die für die Unterbringung des Haustiers zu entrichtende Gebühr ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

§ 9 Parkmöglichkeiten

Die Ferienwohnung verfügt über 1 PKW-Stellplatz. Weitere Fahrzeuge oder Anhänger dürfen nicht abgestellt werden.

Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Reiserücktritt / Stornierung

Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen, sollte die Ferienwohnung für den Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden können.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:

Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
30 Tage vor Anreise 0%
15 – 29 Tage vor Anreise 50%
7 – 14 Tage vor Anreise 80%
< 7 Tage vor Anreise 100%

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 11 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter, z. B. infolge höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – insbesondere nicht auf Anreise- oder Hotelkosten.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann auch nach Mietbeginn ohne Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt ist.

§ 12 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienwohnung.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie für Schäden infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§ 13 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§ 13.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in ihrer Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.

Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Streaming Dienste:

Der Vermieter stellt dem Gast über Internet Fernsehen verschiedene Streaming Dienste zu Verfügung. Hierfür muss sich der Gast über ein eigenes Konto anmelden und hat die Kosten für kostenpflichtige Sendungen o.ä. selber zu tragen. Es wird dringend darum gebeten, sich vor Ihrer Abreise aus Ihrem Konto abzumelden! Sollten die Nachmieter die Dienste über Ihr Konto nutzen und/oder missbrauchen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen und übernimmt dafür keine Haftung.

§ 13.2 Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 13.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden an digitalen Medien des Gasts, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 13.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Der Gast ist für sämtliche über das WLAN übermittelten Daten, besuchten Seiten und in Anspruch genommenen Dienste selbst verantwortlich.

Er verpflichtet sich insbesondere:

  • keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten oder aufzurufen
  • keine urheberrechtlich geschützten Inhalte illegal zu verbreiten (z. B. Filesharing)
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden
  • keine Massen-Nachrichten (Spam) zu verschicken

Der Gast stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.

§ 14 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Beim Verlassen der Wohnung sind Fenster und Türen zu schließen.

(3) Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bei Verstoß kann eine Reinigungspauschale von bis zu 100 Euro berechnet werden. Rauchen ist nur im Außenbereich (z. B. Balkon oder Terrasse) gestattet.

(4) Der Abfall wird nach Verpackungen mit dem grünen Punkt, Papier, Glas, Bioabfall und Restmüll getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Mülleimer und Kosmetikeimer bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in den vorgesehenen Behältnissen entsorgen. In die Küchenspüle, Toilette, Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette). Vielen Dank!

(5) Partys und exzessive Lautstärke sind nicht erlaubt.

(6) Gäste, deren Zahl die der in der Reservierung angegebenen übersteigt sind nicht erlaubt. Wir berechnen 40€ je Nacht der Reservierung für jeden unautorisierten Gast.

(7) Die Buchung einer Reservierung geht mit dem Einverständnis die Hausregeln einzuhalten einher. Gäste, die die Hausregeln nicht einhalten sind haftbar für alle daraus entstehenden Schäden, Gebühren, Kosten oder Ausgaben. Die Nichteinhaltung kann zur sofortigen Stornierung der Reservierung und Räumung der Wohnung ohne Rückerstattung führen.

§ 15 Hausrecht

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Bei unaufschiebbaren Notsituationen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

§ 16 Schriftform

Jegliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Änderungen oder Ergänzungen von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.

§ 17 Nebenabreden

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht, die getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

§ 19 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Vermieterin.

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in Wangen im Allgäu zuständig.

© Beckenhölzle | August 2025

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